Die deutsche Migrationspolitik ist gescheitert. Jedes Jahr kommen Hundertausende sogenannte „Asylsuchende“ in die Bundesrepublik Deutschland und folglich auch nach Sachsen-Anhalt, wo sie Asyl beantragen. Der überwiegende Großteil von ihnen kommt erst nach der Durchquerung eines oder mehrerer sicherer Drittstaaten zu uns. Durch diesen Umstand kann es sich faktisch nicht mehr um schutzbedürftige Menschen handeln, sondern um Wirtschaftsmigranten. Deren Ansinnen ist es nicht, Schutz vor Krieg und Vertreibung zu finden, sondern deren einziges Ziel es ist, das Land zu erreichen, welches die höchsten Sozialleistungen auszahlt. Diesem Missbrauch der Schutz- und Aufnahmeregeln muss adäquat begegnet werden. Daher fordert die AfD-Fraktion die Landesregierung in ihrem Antrag dazu auf, Asylbewerber zur Arbeit zu verpflichten und im Falle einer Arbeitsverweigerung die Leistungen entsprechend zu kürzen. Der AfD-Antrag orientiert sich dabei am europäischem Partner Dänemark, welcher seit Jahren erfolgreich vergleichbare Regelungen für sogenannte „Asylsuchende“ anwendet und dadurch signifikant Zuzugsanreize für Wirtschaftsmigranten unterbunden hat.
Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (Drs. 8/4573)