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Attraktivitätsoffensive für den Justizdienst – AfD beantragt Abschaffung des einfachen Dienstes für Justizwachtmeister

Die AfD-Fraktion fordert, Justizwachtmeister angemessen zu bezahlen. Diese sollen bei Diensteintritt künftig in Besoldungsgruppe A 6 eingruppiert werden. Bislang beginnen Justizwachtmeister in der Besoldungsgruppe A 4. Hierzu erklärt der Sprecher für Recht und Verfassung der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Jens Diederichs:

 

„Es wird endlich Zeit, dass die Landesregierung dem Beispiel anderer Bundesländer, wie zum Beispiel Thüringen, folgt. Dort wurde der einfache Justizdienst bereits abgeschafft. Justizwachtmeister sind nicht nur Büroboten oder Aktenträger! Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit in Gerichtssälen und anderen Justizgebäuden: Sie nehmen Zugangs- und Personenkontrollen vor, üben unmittelbaren Zwang gegenüber renitenten Untersuchungshäftlingen aus und haben sich nicht selten mit einem wütenden Mob im Gerichtssaal auseinanderzusetzen. Ihre Aufgaben lassen keinen Unterschied zu denen des Justizvollzugsdienstes erkennen. Es ist daher nicht gerechtfertigt, Justizwachtmeister im Vergleich zu den Angehörigen des Justizvollzugsdienstes schlechter zu besolden.

 

Zudem sind die anfallenden Mehrkosten für die Landesregierung überschaubar und vor allem: Mit einer höheren Eingruppierung der Laufbahngruppe 1 würde der Dienst des Justizwachtmeisters attraktiver werden. Bestehende personelle Engpässe ließen sich dadurch schließen und der Bedarf an kostenintensiven privaten Sicherheitsdiensten senken. Ältere Justizvollzugsbeamte, die man bislang in Frühpension schickt, könnten weiter im Justizdienst arbeiten. Durch diese Maßnahme ließen sich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen und letztlich wäre die faktische Abschaffung des einfachen Dienstes kostenneutral.“

 

Die AfD-Fraktion wird ins kommende Plenum einen entsprechenden Antrag einbringen.