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Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdrecht

Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung dazu auf, zeitnah einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes zu erarbeiten, welcher die Aufnahme des Wolfs als Haarraubwild in die Liste der jagdbaren Tierarten des Landes Sachsen-Anhalt mit ganzjähriger Schonzeit vorsieht. Es liegen genügend Erfahrungswerte aus anderen Bundesländern vor, die zeigen, dass es Situationen gibt, in denen Wölfe geschossen werden müssen. Die Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdrecht ist nicht dazu gedacht, um die Jagd auf Wölfe an sich freizugeben, sondern um identifizierte Problemwölfe durch Fachleute – dies können nur Jäger sein – schnell und waidgerecht zu entnehmen und verunfallte Wölfe von ihren Schmerzen zu erlösen und ihnen Leiden zu ersparen.

LT-Drs. 7/4331