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Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht

Das #Umweltministerium in Sachsen-Anhalt hat einen Erlass für #Schnellabschüsse für Problemwölfe in Kraft gesetzt. Hintergrund sind zuletzt wieder gestiegene Nutztierrisse durch die wachsende #Wolfspopulation in #SachsenAnhalt. Durch den Erlass können Wölfe, die in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen Nutztiere töten und dabei einen zumutbaren Herdenschutz überwinden, innerhalb von 21 Tagen nach dem Übergriff im Umkreis von 1.000 Metern um den Riss-Ort entnommen werden.

Florian Schröder MdL, Sprecher für Jagd- und Schützenwesen der #AfDLandtagsfraktion, sagt dazu: „Dem sprunghaftem Anstieg der Wolfspopulation auf das Fünffache gegenüber dem Jahr 2023 und den damit verbundenen Schäden bei Nutztieren und Wild wird mit dem Erlass für Schnellabschüsse in Gebieten mit hohem Rissaufkommen kein Einhalt geboten. Um die Zahl der Wölfe auf einem verträglichen Niveau zu halten, hätten die sogenannten Entnahmen in das Ermessen der Revierleiter gestellt werden müssen. Die jetzt geltende Regelung reicht nicht aus, um ein gesundes ökologisches Gleichgewicht in Wald und Flur sicherzustellen. Seit Jahren prangern wir die Wolfsrisse an und befürworten die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht, doch statt schnell zu reagieren, hat die Landesregierung unsere Vorschläge stets ignoriert. Die Bestände müssen beobachtet und zum Schutz der Nutztierhaltung spürbar reguliert werden. Es geht uns Jägern nicht darum, Trophäen zu sammeln, sondern zu großen Teilen um die Hege des Wildbestandes. Wenn ein Tier neu in die Flur kommt, muss es auch der Hege unterliegen. Dafür ist die Aufnahme ins #Jagdrecht dringend erforderlich.“