Gemäß dem Antrag der AfD-Fraktion soll der Landtag im Namen der Bürger des Landes Sachsen-Anhalt einen Appell an alle syrischen Flüchtlinge zur Rückkehr in ihr Heimatland richten. Der großzügige Schutz, den Deutschland gewährt, ist ein Gastrecht auf Zeit. Dieses Gastrecht besteht nur, solange eine tatsächliche politische Verfolgung oder eine Bedrohung vorliegt. Nachdem sich die islamistischen Gegner von Assad durchgesetzt haben, besteht für alle sunnitischen Muslime und damit weit über 90 Prozent aller Syrienflüchtlinge kein Anlass mehr zur Geltendmachung einer Zuflucht in Deutschland. Christen und Alawiten, die unter der neuen islamistischen Regierungsgewalt Repressionen ausgesetzt sind und deswegen vorerst die Entwicklung in ihrer Heimat abwarten wollen, sind von dem Aufruf zur Heimkehr ausgenommen.
Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (Drs. 8/5311)