Extremistische Gruppierungen im Sinne der Anfrage sind solche, die Gegenstand einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt sind.
Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage KA 7/2299 von Hagen Kohl:
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4053aak.pdf