Zum Inhalt springen

Auftreten neuer extremistischer Gruppierungen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2019

Extremistische Gruppierungen im Sinne der Anfrage sind solche, deren Bestrebungen entsprechend § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) erstmals oder wieder festgestellt wurden.

Die Kleine Anfrage von Hagen Kohl sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5962aak.pdf