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Aufwandsentschädigungen nach Kommunalbesoldungsverordnung

In § 6 der Kommunalbesoldungsverordnung vom 13.06.2022 ist vorgesehen, dass Hauptverwaltungsbeamte eine Aufwandsentschädigung erhalten. Diese bemisst sich gestaffelt nach Einwohnerzahl der Kommune zwischen 184 und 546 Euro pro Monat.

Die Kleine Anfrage von Hannes Loth sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2426aak.pdf