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Ausgrenzung aus dem Parl. Kontrollgremium (PKG) ist undemokratisch

Die AfD-Fraktion hat am Montag, 21. August, vor dem Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau gegen den Rauswurf aus dem Verfassungsschutz-Kontrollgremium im Landtag von Sachsen-Anhalt geklagt. Grund: Als stärkste Oppositionsfraktion im Landtag sieht sich die AfD massiv in ihren Parlamentsrechten verletzt, da sie seit 2022 keinen Einblick mehr in die geheime Arbeit des Inlandsgeheimdienst hat. Anlass ist eine Gesetzesänderung, mit der die Koalition aus CDU, SPD und FDP im vergangenen Jahr die AfD aus dem Kontrollgremium gedrängt hat.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gordon Köhler hat im Namen der AfD-Fraktion vor dem Landesverfassungsgericht Klage eingereicht. „Es ist über den Fakt verhandelt worden, dass unserer Fraktion in dieser Legislaturperiode der uns zustehende Platz in der parlamentarischen Kontrollkommission durch Gesetzesänderung versagt wird. Dabei geht es um nicht weniger als die Kontrolle darüber, dass die Unabhängigkeit des Inlandsgeheimdienstes gewahrt und dieser nicht politisch missbraucht wird. In Zeiten, zu denen der Verfassungsschutzchef des Bundes erklärt, dass seine Behörde ,nicht allein‘ Wahlergebnisse der größten und einzigen wirklichen Opposition beeinflussen kann, ist das Herausdrängen aus diesem Kontrollgremium ein unerhörter und ebenso gefährlicher Vorgang. Das Gericht hat gegenüber der MZ jedenfalls verlauten lassen, dass man sich über unsere Einwände auf jeden Fall Gedanken machen muss“, so Köhler.

Eine Entscheidung wird im November erwartet.