Der Landessportbund (LSB) und die Landessportschule Osterburg (LSSO) erhalten gemäß Haushaltsplan (Kapitel 0346) auf der Grundlage der Landeshaushaltsord-nung jährlich Millionenbeträge zur institutionellen Förderung. Darüber hinaus werden jährlich zweckgebundene Zuschüsse zur Finanzierung des Trainerpools sowie des Filialpersonals gewährt. Der LSB ist zu einem sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit öffentlichen Mit-teln verpflichtet. Eine Transparenz über die öffentlich finanzierten Auslandsreisen des LSB-Präsidiums und des LSB-Vorstandes ist mit dem im Haushaltsplan des Landtages dargestellten Angaben nicht vorhanden.
Die Kleine Anfrage von Andreas Gehlmann sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5757aak.pdf