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Ausschlussverfahren gegen Björn Höcke ist ein schwerer Fehler

Der AfD-Bundesvorstand hat heute mit einer Zweidrittelmehrheit ein Parteiausschlussverfahren gegen Björn Höcke eingeleitet. Die Maßnahme erfolgte nach gründlicher juristischer Prüfung Höckes Aussagen vom 17. Januar 2017 in Dresden. Das Landesschiedsgericht der AfD Thüringen wird über den Parteiausschluss in erster Instanz entscheiden. In zweiter Instanz ist das Bundesschiedsgericht zuständig.

Fraktions- und Landesvorsitzender sowie Bundesvorstandsmitglied André Poggenburg​ dazu: „Der Parteiausschluss Björn Höcke​s wäre der falsche Weg, es gäbe andere Möglichkeiten des Bundesvorstandes sich von der Dresdner Rede abzugrenzen. Der Meinungspluralismus unterscheidet die AfD bisher von einigen Altparteien. Als Volkspartei muss zudem ein großes Meinungsspektrum möglich sein, Randpositionen sind dabei unweigerlich auszuhalten. Diese Freiheit einzugrenzen und dazu missliebige Personen zu entfernen, sorgt nur dafür, dass die Alternative für Deutschland ihren Anspruch als echte Alternative verliert.“