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Ausübung des freien Mandats eines Abgeordneten und Beobachtung durch den Verfassungsschutz

Die Beobachtung von Abgeordneten unterliegt wegen des starken Eingriffs in das freie Mandat hohen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Die Landesregierung unterliegt der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages. Die Medien berichten von der Beobachtung der Aktivitäten von AfD-Abgeordneten durch den Verfassungsschutz.

Die Kleine Anfrage von Volker Olenicak sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d6354aak.pdf