Das Verwaltungsgericht Halle urteilte unter dem Aktenzeichen 4 A 41/16, dass Gebührenbescheide nicht der Richtigkeit entsprächen, wenn sie eine Abweichung von mehr als 20 Prozent der Kosten aufweisen. Dadurch wurden die Gebührensatzungen des Wasserverbandes Südharz als nichtig erklärt und der Abwasserzweckverband Naumburg hat daraufhin innerhalb eines Monats seine Satzung angepasst und gleichzeitig 33 Bescheide allein für kommunale Objekte der Verbandsgemeinde Wethautal erlassen.
Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage KA 7/2393 zum Thema „Auswirkungen des OVG-Urteils 4 A 41/16 auf Abwasserzweckverbände“ von Lydia Funke:
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4173aak.pdf