Kohl: Repressive Maßnahmen gegen kriminelle Störer von Versammlungen ergreifen
Am 18. Februar 2021 fand unter dem Motto „Autokorso für Demokratie“ eine versammlungsrechtliche Veranstaltung in Magdeburg statt, welche von mehreren Personen in der Form gestört wurde, dass diese sich wiederholt vor Fahrzeuge der Korso-Teilnehmer stellten und damit zum Anhalten nötigten beziehungsweise an der Weiterfahrt hinderten. Zudem sollen diese Personen vereinzelt auf Fahrzeuge der Korso-Teilnehmer geschlagen haben. Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Hagen Kohl, konnte die Identität von zwei dieser Personen festgestellt werden, als diese am 4. März 2021 in Magdeburg erneut Störungshandlungen gegen einen Autokorso vornahmen. Es wurde Strafverfahren wegen Nötigung eingeleitet. Eine der Tatverdächtigen gehört der örtlichen linken Szene an beziehungsweise trat in der Vergangenheit wiederholt als Anmelder oder Leiter verschiedener versammlungsrechtlicher Aktionen in Erscheinung.
Dazu sagt der Innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Hagen Kohl:
„Wer eine Versammlung abhält, muss im Zweifel Gegenprotest, auch in Seh- und Hörweite, ertragen. Das kennen und erwarten wir als AfD(-Fraktion) aus der Erfahrung vieler unserer Versammlungen nicht anders. Wenn sich die Gegendemonstranten jedoch krimineller Methoden bedienen, die direkte Konfrontation suchen und sich und andere gefährden, um die Versammlungsfreiheit anderer Menschen beziehungsweise von Trägern von Grundrechten einzuschränken, muss das Konsequenzen ordnungs- und strafrechtlicher Natur haben.
Es überrascht nicht, dass die Störaktionen einen linksradikalen Hintergrund haben. Denn im Gegensatz zur bürgerlichen Gesellschaft endet die Toleranz des linken Spektrums gegenüber Andersdenkenden exakt dort, wo der eigene Meinungskorridor aufhört.
Dass eine der Tatverdächtigen wiederholt als Anmelderin oder Leiterin von Versammlungen in Erscheinung getreten ist, muss für die Zukunft ausgeschlossen werden. Ebenso erwarte ich, dass die Tatverdächtigen für den 3. April 2021 im Zeitraum der versammlungsrechtlichen Veranstaltung der AfD ein Aufenthaltsverbot für den Magdeburger Domplatz erhalten, da andernfalls ähnliche Störaktionen zu erwarten sind.“
Link zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hagen Kohl „’Autokorso für Demokratie‘ am 18.02.2021 in Magdeburg“: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d7487aak.pdf