Laut Medienberichten ist die Einführung von Bezahlkarten zur Auszahlung eines Teils der staatlichen Leistungen für Asylbewerber für den Sommer 2024 angestrebt. Über die konkrete Höhe der Guthaben auf der Bezahlkarte entscheiden die Bundesländer und Kommunen selbst. Mindestens das Taschengeld von etwa 100 bis 180 Euro im Monat je Asylbewerber soll trotzdem weiterhin bar ausgezahlt werden.
Der AfD-Fraktionsvorsitzende Oliver Kirchner kommentiert dazu: „Dass sich die Bezahlkarten nur wieder auf einen Teil der Sozialleistungen beziehen, entlarvt die Maßnahme als weitere Scheinlösung. Die Pull-Faktoren für Migration müssen in Gänze beseitigt werden, daher darf es überhaupt keine Bargeldoptionen geben. Aber hierzu fehlt bei den Umsetzungsamateuren um Bundeskanzler Scholz und den Ministerpräsidenten der Länder schlichtweg der politische Wille. Als AfD fordern wir eine vollständige Umstellung von Geldleistungen auf Sachleistungen.
Darüber hinaus stellt sich die entscheidende Frage, warum Migranten, die unter Aushebelung des Artikels 16a GG aus sicheren Drittstaaten oder einem EU-Mitgliedsland illegal nach Deutschland einreisen, überhaupt leistungs- bzw. antragsberechtigt sein sollen. Rechtsstaatlichkeit fängt an der Grenze an und hört bei der Erschleichung von Geldleistungen auf. Wir fordern die konsequente Sicherung unserer Außengrenzen und die Zurückweisung aller Migranten, die sich aus sicheren Ländern Zutritt in das beste Sozialsystem Europas verschaffen wollen.“