Das Land Sachsen-Anhalt hat zur Umsetzung der EU-WRRL entsprechende Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) erarbeiten lassen, die einen hohen Detailierungsgrad besitzen. Die GEK berücksichtigen neben den Erfordernissen der WRRL auch die Belange des Hochwasserschutzes und der FFH-Richtlinie. Für entsprechende wasserbauliche Maßnahmen gelten die Fachvorgaben der DWA (DWA M-509).
Die Kleine Anfrage von Lydia Funke sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6513aak.pdf