Bezugnehmend auf die Antworten zur Frage 3 der Drucksache 7/6513 vom 27.08.2020 (KA 7/3902) wird nach der Prüffolge an den Wehren Staßfurt, Rothenförde und Weddersleben gefragt. In der Antwort wird auf die angehängten Anlagen 1 bis 3 verwiesen. Anlage 1 zeigt einen Auszug aus der Begründung der wasserrechtlichen Genehmigung vom 31.08.2015 zur Nachrüstung der FAA Staßfurt, Anlage 2 ist ein Ausschnitt aus der UVP-Vorprüfung zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Wehranlage Weddersleben und Anlage 3 ist ein Auszug aus der Begründung der wasserrechtlichen Genehmigung vom 31.08.2015 zur Nachrüstung der FAA Rothenförde. Lediglich in Anlage 2 wird im Auszug auf ein konsequentes Prüfschema verwiesen. Näheres erfährt man allerdings nicht. Auf die nachgefragte Prüf-folge der jeweiligen FAA wird nicht eingegangen. Die Frage blieb demzufolge unbe-antwortet.
Die Kleine Anfrage von Lydia Funke sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d7088aak.pdf