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Beantwortung der Kleinen Anfragen zur schriftlichen Beantwortung durch die Landesregierung

Die Kleinen Anfragen zur schriftlichen Beantwortung sind ein fundamentaler Teil der Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Regierung. Diese werden in § 44 der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt geregelt, demnach hat die Landesregierung eine Frist von einem Monat, respektive zwei Monaten, um die Kleinen Anfragen zu beantworten.

Die Kleine Anfrage von Jan Wenzel Schmidt sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d6192aak.pdf