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Begriffsbestimmung „Prüffall“ und Abgrenzung zu Verdachtsfällen

Der Minister für Inneres und Sport hat im Zusammenhang mit der öffentlichkeitswirksamen Einstufung der AfD-Bundespartei als „Prüffall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz die Einstufung der AfD durch das Ministerium für Inneres und Sport als „Prüffall“ im Land Sachsen-Anhalt bereits seit 2017 eingeräumt.

Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Mario Lehmann:

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4046aak.pdf