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Beratung über Abschlussbericht des 19. PUA zum Halle-Attentat

Fazit der AfD-Fraktion: Polizei handelte korrekt – damaliger Innenminister Stahlknecht hat versagt

Mit Vorstellung des Abschlussberichts der Ausschussmehrheit des von der AfD-Fraktion im Landtag initiierten 19. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) am 14. April 2021 endet die politische Aufarbeitung zweier Vorfälle, die in die politische Verantwortung des zwischenzeitlich entlassenen ehemaligen Ministers für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht (CDU), fallen. Der Untersuchungsausschuss hatte etwaige Versäumnisse der Sicherheitsbehörden beim Synagogenanschlag in Halle im Oktober 2019 und – unabhängig davon – bei den Ermittlungen zum Tod des Polizeischülers Paul L. ebenfalls in Halle im April 2018 zum Gegenstand. Das Fazit der AfD-Mitglieder zum 19. PUA fällt wie folgt aus:

  1. Die Polizei hat nach dem Anschlag auf die Jüdische Gemeinde Halle und der Tötung von zwei Menschen am 9. Oktober 2019 trotz sehr unübersichtlicher und beweglicher Lage entschlossen und professionell reagiert. Sie hat die Sicherheit für die Mitglieder der jüdischen Gemeinde und die Bevölkerung schnellstens wiederhergestellt, den Täter ausgeschaltet und festgenommen. Während der hochdynamische ca. 90-minütige Polizeieinsatz zwischen dem Anschlag auf die Hallenser Synagoge und der Festnahme des Attentäters von den Einsatzkräften professionell gemeistert werden konnte, liegen die Fehler in der Gefahrenanalyse der Landesregierung.

Der AfD-Vertreter im 19. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Robert Farle kommentiert dazu: „An hohen Feiertagen wie Jom Kippur hätten die Sicherheitsmaßnahmen hochgefahren werden müssen. Der Attentäter war zwar als Einzeltäter vor der Tat ein unbeschriebenes Blatt. Es gibt aber durchaus einen neuen Antijudaismus und Antizionismus, den die Landesregierung in ihre Gefahrenanalyse hätte einbeziehen müssen, und der ist jung und islamistisch. Schon aus diesem Grund hätte vor der Synagoge während des Gottesdienstes zu Jom Kippur eine Wache vor Ort sein müssen, die allein durch ihre Präsenz das Attentat verhindert hätte. Bezeichnend ist, dass den polizeilichen Zeugen Jom Kippur in seiner Bedeutung bekannt war, diese jedoch nicht wussten, wann dieser Feiertag begangen wird.“

  1. Entgegen anfänglicher vorschneller Verdächtigungen, Unterstellungen und Behauptungen aus Politik, Medien und Teilen der Gesellschaft gab es keine Mittäter, keine Mitwisser, kein rechtsextremes Netzwerk wie bei dem NSU. Insofern diente der Anschlag zur politischen Instrumentalisierung. Der Täter Stephan Balliet hat sich allein und unbemerkt radikalisiert, hat den Anschlag ohne Beteiligte allein geplant und durchgeführt.
  2. Fehler wurden nicht nach dem Anschlag durch die Polizei gemacht, sondern im Vorfeld des Anschlages durch Unterlassungen und Fehleinschätzungen des Innenministers, des Innenministeriums sowie dem Verfassungsschutz des Landes (und den Staatsschutzdienststellen). Trotz veränderter Sicherheitslage für jüdische Gemeinden in der Welt, in Deutschland, in den Bundesländern wurden keine aktuellen Gefahrenanalysen und Gefahrenlagebilder erstellt, demzufolge erforderliche Gefahrenabwehrmaßnahmen unterlassen. Man verließ sich auf Beurteilungen des Bundeskriminalamtes sowie auf die Polizeibehörden vor Ort. Der maßgebliche Erlass über die Zuständigkeiten für Gefahrenanalysen für Personen und Objekte aus dem Jahr 2002 war überholt und ungeeignet für eine wirkungsvolle Gefahrenabwehr für jüdische Gemeinden.
  3. Die Todesermittlungen nach dem Absturz des Polizeischülers Paul L. am 29. April 2018 zeigen Lücken und kriminalistische Fehler, die der Untersuchungsausschuss nicht aufklären konnte. Klar ist, dass der Tod von Paul L. durch den Absturz aus dem Obergeschoss des Hauses Reilstraße 76 in Halle eingetreten ist. Unklar ist, was dem Sturz vorausgegangen ist, was diesen ausgelöst hat. Zwischen dem Absturz und der letzten Sichtung des Paul L. liegen etwa eineinhalb Stunden, die sich nicht rekonstruieren lassen. „Das Spurenbild, die Beweismittel und bestimmte Ermittlungsdefizite lassen an einem Unglücksfall zweifeln und begründen auch nach den Beweisaufnahmen des Untersuchungsausschusses einen Anfangsverdacht gegen Unbekannt. Die Tötungsthese konnte nicht widerlegt werden“, resümiert Hagen Kohl, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion und Mitglied im 19. PUA.