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Berlin verbietet in DDR-Manier Demonstrationen gegen die Corona-Zwangsmaßnahmen

Kirchner: Entscheidung des Berliner Senats ist ein nicht hinnehmbarer Schlag gegen die Freiheitsrechte der Bürger

Wie heute bekannt wurde, sind die am Wochenende geplanten Großdemonstrationen gegen die Corona-Zwangsmaßnahmen der Regierung durch den Berliner Senat verboten worden. Als fadenscheinige Begründung wird die äußerst erfolgreiche Demonstration vom 1. August angeführt, bei der angeblich gegen Auflagen verstoßen wurde.

Der Berliner SPD-Innensenator Geisel sieht die Entscheidung wohlwollend und verlautbarte in DDR-Manier, er erwarte eine Abgrenzung gegen jene, die „unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser System verächtlich machen“.

Dazu erklärt der AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag von Sachsen-Anhalt, Oliver Kirchner: „Diese Entscheidung des Berliner Senats ist ein nicht hinnehmbarer Schlag gegen die Freiheitsrechte der Bürger. Hier wird in der deutschen Hauptstadt genau jene Unterdrückung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit praktiziert, die in Bezug auf unliebsame ausländische Staatsoberhäupter vehement kritisiert wird. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im April eindeutig klargestellt, dass auch im Zuge der geltenden Corona-Maßnahmen Demonstrationen grundsätzlich möglich sein müssen. Das Demokratieverständnis des Berliner Innensenators ist nicht nur grotesk, sondern brandgefährlich. Er verteidigt das ,System‘ gegen die Versammlungs- und Meinungsfreiheit und kriminalisiert Menschen mit anderen Anschauungen. Diese totalitäre Auffassung scheint nicht von ungefähr zu kommen: Der heutige Berliner Innensenator ist bereits mit 18 Jahren in die SED eingetreten. Noch im Juni haben im Rahmen der sogenannten ,Black Lives Matter‘-Bewegung rund 15.000 Menschen demonstriert und dabei Polizisten mit Steinen und Falschen beworfen, Pyrotechnik gezündet und einen Pressefotografen verletzt. Um der Gewalteskalation Herr zu werden, musste die Polizei Wasserwerfer einsetzen. Die Großdemonstration gegen die Corona-Maßnahmen vom 1. August verlief hingegen friedlich. Der Berliner Senat täte gut daran, seine Glaskugel zu entstauben und nicht aus purer Verzweiflung angesichts der immer stärker werdenden Freiheitsbewegung von vornherein Auflagenverstöße zu präjudizieren!“