Am Donnerstag besuchten vier AfD-Abgeordnete die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt (ZASt) in Halberstadt. Dazu zählte der Vorsitzende des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz Christian Hecht, die Abgeordneten Nadine Koppehel und Frank Otto Lizureck sowie die verbraucherpolitische Sprecherin Margret Wendt.
Laut Angaben der ZASt-Leitung befinden sich derzeit rund 1.100 Asylbewerber (überwiegend männlich) in der Anlaufstelle, über deren Status das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet. Nach einem positiven Aufenthaltsbescheid werden die Flüchtlinge auf die Kommunen des Landes verteilt. Bei einem negativen Aufenthaltsbescheid verbleiben diese bis zu ihrer Abschiebung oder freiwilligen Ausreise in der ZASt. Bei aussichtslosen Asylverfahren von Personen aus sicheren Herkunftsländern, greift ebenso dasselbe Prozedere. Die Folge ist meist ein aussichtsloser Rechtsstreit um Asyl oder Duldung bei den Verwaltungsgerichten des Landes. Natürlich verbleiben die Antragsteller bis zur Rechtskraft der Entscheidung in der ZASt oder tauchen unter, denn die ZASt ist eine offene Einrichtung.
Hecht sagt dazu: „Das ist Missbrauch des Rechtsstaates, und das muss aufhören. Die Einzelfallprüfung bei Antragstellern aus sicheren Herkunftsländern muss künftig ganz entfallen oder so vereinfacht werden, dass eine kurze richterliche Anhörung als Grundlage für eine unanfechtbare Entscheidung ausreicht.“
Lizureck ergänzt: „Wir brauchen nach dänischem Vorbild deutsche Asylzentren im Ausland. Die dänische Regierung hatte im Juni ein Gesetz verabschiedet, nachdem Asylbewerber ihr Asylverfahren nur von Drittländern aus betreiben können. Selbst Asylbewerber, die bereits in Dänemark sind, werden an diese Asylzentren, die sich in verschiedenen afrikanischen Staaten befinden, verwiesen. In Europa wird ab Anfang 2023 ein dänisches Asylzentrum im Kosovo betrieben. Die neugebildete britische Regierung will das Modell übernehmen. Deutschland sollte nachziehen.“