Nachdem 2006 das Virus der Blauzungenkrankheit erstmals in Deutschland festgestellt worden war, breitete es sich schnell aus, sodass Deutschland vollständig als Sperrzone ausgewiesen wurde. Entsprechend Anstrengungen zur Tilgung der Tierseuche führten dazu, dass Deutschland vom 15. Februar 2012 bis 2018 als „frei von der Blauzungenkrankheit“ galt. Im Dezember 2018 trat erneut ein erster Fall der BTV in Rastatt auf, bis 7. Februar 2019 waren es 38 weitere Fälle. Die nunmehr festgelegten Restriktionszonen betreffen bereits Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland. „Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) weist auf die anhaltende Notwendigkeit hin, Rinder und kleine Wiederkäuer durch eine Impfung gegen das Blauzungenvirus vor der Erkrankung zu schützen. … Die Vorgehensweise in Baden-Württemberg zeigt, dass durch die öffentliche, finanzielle Unterstützung der freiwilligen Impfung eine relativ hohe Impfabdeckung erzielt werden kann. Die Bundesländer mit nennenswerten Populationen empfänglicher Tierarten sollten daher dringend die Möglichkeit prüfen, die freiwillige Impfung logistisch und/oder finanziell zu fördern. Die Halter von Weidetieren sollten möglichst versuchen, die Grundimmunisierung rechtzeitig vor dem Weideaustrieb abzuschließen“ (StIKo Vet am Friedrich-Löffler-Institut: Stellungnahme zur aktuellen BTV-Situation. Stand 28. Januar 2019).
Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage KA 7/2398 von Hannes Loth:
https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4168aak.pdf