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Blitzabstimmungen in Zweckverbänden

In den Zweckverbänden besteht die Möglichkeit, Abstimmungen in elektronischer Form vorzunehmen (schriftliches Umlaufverfahren). Weiterhin sind die Sitze und die Stimmrechte in den Versammlungen der Zweckverbände höchst unterschiedlich organisiert. Eine Form (A) ist, dass jedes Mitglied einen Vertreter entsendet, der die Stimmanteile des Mitgliedes vertritt, eine weitere Form (B) ist, dass jedes Mitglied eine bestimmte Anzahl an Vertretern in die Versammlung entsendet. Diese haben, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, einen Stimmführer bestimmt, der im Vorfeld unter den entsandten Vertretern des Mitgliedes das Meinungsbild abfragt und dann die Anzahl der Stimmen des Mitgliedes in Gänze und einheitlich der Versammlung mitteilt.

Die Kleine Anfrage von Hannes Loth sowie die Antworten der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d6311aak.pdf