Die niedergelassenen Ärzte in Sachsen-Anhalt können ihren Beruf nicht uneingeschränkt ausüben. Die Budgetierung grenzt die vertraglich zugesicherte freie Berufsausübung unzulässig und zulasten der Patienten ein. Deshalb stoßen immer mehr Ärzte an ihre Grenzen. Allgemeine Standards und starre Budgetvorgaben dürfen nicht über die individuelle Art und Weise einer medizinischen Behandlung entscheiden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Vertreter der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung ärztliche Leistungen wirtschaftlich bewerten, ohne die Patienten oder die dahinterstehenden Krankheitsgeschichten zu kennen, von den Praxisbesonderheiten der zu behandelnden Klientelen ganz zu schweigen.
Die Kleine Anfrage von Hannes Loth sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6952aak.pdf