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Bürger schützen – Kommunen entlasten – Subsidiären Schutz nach § 4 Asylgesetz aus der Rechtsordnung streichen

Regelmäßig werden terroristische und islamistische Anschläge durch verharmlosende und verallgemeinernde Floskeln verschleiert. Angesichts der Flut abgelehnter Asylsuchender, der vernachlässigten und schleppenden Abschiebepraxis sowie der Duldung ausreisepflichtiger Schutzsuchender mit abgelehntem Schutzstatus sind strukturelle Änderungen der Rechtsordnung nötig. In einer Welt der Kriege und Bürgerkriege würde ansonsten ein Einwanderungsrecht nach Deutschland für etwa 90 Prozent der Weltbevölkerung bestehen. Das kann nicht gewährleistet werden.

Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (LT-Drs. 8/2247)