Bürgermeister, Spitzenbeamte der Ministerien und Landräte sind oftmals durch rechtliche Regelungen in Aufsichtsgremien und Vorständen landeseigener beziehungsweise kommunaler Unternehmen. Diese zusätzlichen Aufgaben werden zumeist mit einer Aufwandsentschädigung vergütet.
Die Kleine Anfrage von Jan Wenzel Schmidt sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d7045aak.pdf