Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ im Beobachtungsspektrum des Verfassungsschutzes wieder zurückgenommen wird. Das genannte Beobachtungsfeld birgt die Gefahr, dass es Grundrechte verletzt und missbraucht wird, um Kritik an der Regierung zu bekämpfen. Diesem Missbrauch muss durch eine Zurückführung des Verfassungsschutzes auf seinen gesetzlichen Auftrag begegnet werden.
Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (LT-Drs. 8/1953)