Wie mehrere Medien übereinstimmend berichtet haben, will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Mindeststrafmaß für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie senken. Seinem Willen nach soll der Straftatbestand von einem Verbrechen wieder zu einem Vergehen herabgestuft werden. Wenn der Tatvorwurf am unteren Rand der Strafwürdigkeit liegt, soll daher dem Entwurf zufolge künftig statt einer Mindeststrafe von einem Jahr auch eine Strafe von sechs Monaten für die Verbreitung und drei Monaten für den Besitz von kinderpornografischem Material verhängt werden können. Der Entwurf sieht weiterhin vor, die mit der Senkung der Mindeststrafe verbundene Herabstufung vom Verbrechen zum Vergehen im Einzelfall ganz einstellen zu können. Als Grund wird die Fülle von Verfahren genannt, die Polizei und Gerichte überlasten. Erst 2021 waren die strafrechtlichen Bestimmungen für die Verbreitung und den Besitz von kinderpornografischem Material deutlich verschärft worden.
Gordon Köhler, familien- und jugendpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, sagt dazu: „Kindesmissbrauch stellt eine unterschätzte Gefahr dar. Die Opfer von Pädo-Kriminellen leiden zumeist ein Leben lang körperlich und seelisch unter den Folgen des Missbrauchs. Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein schweres Verbrechen. Die Strafverfolgungsbehörden sind in der Pflicht, Pädo-Kriminellen mit aller Härte des Gesetzes entgegenzutreten.“
Christian Hecht, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, ergänzt: „Das Gesetzespaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist geschaffen worden, um das Strafrecht zu verschärfen und effektivere Strafverfolgungsmöglichkeiten zu schaffen. Das Gesetz jetzt aufzuweichen, ist der völlig falsche Weg. Richtig ist, bei jeder Verbreitung von Kinderpornografie Härte zu zeigen. Sie zu entkriminalisieren, ist ein zerstörerischer Akt gegen die Seelen unserer Kinder.“