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Bundesrat entscheidet über Einführung von E-Scootern im Straßenverkehr

Büttner: E-Scooter erhöhen Unfallgefahr – Fortbewegung zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist gesünder!

Der Bundesrat wird am Freitag über die Zulassung der sogenannten E-Scooter im Straßenverkehr abstimmen. Ab dem Sommer 2019 könnten dann die Kleinstfahrzeuge mit Elektromotoren legal im deutschen Straßenverkehr fahren. Das Tempolimit für die Elektro-Tretroller soll bei 20 Stundenkilometern liegen. Umstritten ist bisher, ob auch Gehwege befahren werden dürfen. Im Ausland hat die Einführung der E-Scooter zu einer deutlichen Häufung von Unfällen geführt.

Der Sprecher für Landesentwicklung und Verkehr der AfD-Landtagsfraktion, Matthias Büttner, sagte dazu: „Hinsichtlich der Debatte um die Zulassung von Elektro-Tretrollern im Straßenverkehr ist eine differenzierte Sichtweise angebracht. In dicht besiedelten Innenstädten wird mit dem E-Scooter als weiterer Verkehrsteilnehmer das Unfallrisiko unnötig erhöht, wie Erfahrungen anderer Länder bereits zeigen. Besonders die Nutzung des Gehweges würde zu absehbaren Problemen mit den Fußgängern führen. Für die zahlreichen ländlichen Regionen in Sachsen-Anhalt könnte der E-Scooter hingegen ein Zugewinn an Mobilität bedeuten. Auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit muss dabei allerdings sorgfältig geachtet werden. Gleichwohl gilt es in Zeiten zunehmenden Bewegungsmangels und Übergewichts der Bevölkerung festzuhalten, dass die Fortbewegung zu Fuß oder mit dem Fahrrad natürlich gesünder und daher deutlich unterstützenswerter ist.“