Obwohl es im Vorfeld seitens der Ministerpräsidenten Kritik über den neuen Corona-Kurs des Bundes ab dem 20. März hagelte, wird das überarbeitete Infektionsschutzgesetz mit einer Übergangsregelung bis zum 2. April in Kraft treten. Als Basisschutz gelten weiter Masken- und Testpflicht in Altenheimen und Kliniken. Im Einzelhandel, Schulen und öffentlichen Räumen entfällt die Maskenpflicht, im öffentlichen Verkehr kann eine Pflicht weiter gelten. Die Besonderheit: Die Länderparlamente haben jetzt selbst die Möglichkeit, bei sogenannten „Hotspots“ schärfere Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Dazu gehören weiterhin Abstandsregeln, 2G- oder 3G-Nachweise. Als Voraussetzung dafür gilt die drohende Belastung des Gesundheitssystems oder die Verbreitung einer neuen, gefährlichen Virusvariante.
Ulrich Siegmund, gesundheitspolitscher Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, sagt dazu: „Selbst verbleibende Maßnahmen, bis auf einen Schutz in Gesundheitseinrichtungen, sind faktisch nicht begründbar, die Regierung hat sich verrannt. Wir müssen vollständig zur Freiheit zurückkehren und diesen Irrweg verlassen. Alles andere ist eines Rechtsstaats unwürdig, insbesondere der aktuelle Weg, bei dem sowieso niemand mehr durchsieht. Deutschland ist mit seiner Corona-Politik international vollkommen isoliert und verschließt weiterhin die Augen vor allen neuen Erkenntnissen. Jeder Bürger kann und muss selbst entscheiden, wie er sich schützen möchte.“