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Bundestags-Gutachten: CO2-Steuer ist verfassungswidrig

Tobias Rausch: Ausbeutungspolitik gegen deutsche Bevölkerung beenden!

Laut einem neuen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages verstößt die Einführung einer CO2-Steuer gegen das Grundgesetz. Demnach würde die Besteuerung einer CO2-Emission „aus verfassungsrechtlichen Gründen“ ausscheiden, da sie „keinem bestehenden Steuertypus“ zugeordnet werden könne und der Staat nicht einfach neue Steuern erfinden dürfe.

Der Sprecher für Bundes- und Europaangelegenheiten der AfD-Landtagsfraktion, Tobias Rausch, stimmte der Bewertung zu:

„Die Juristen des Bundestages haben hier die einzig vernünftige Einschätzung zur CO2-Besteuerung vorgenommen. Der mahnende Hinweis, dass es kein ,Steuererfindungsrecht‘ gebe, sollte eigentlich auch anderen abstrusen Steuer-Plänen eine klare Absage erteilen. Aber wie sonst wollen die Migrationsfanatiker die jährlich anfallenden zig Milliarden Kosten für die zumeist illegalen Einwanderer finanzieren, welche unter dem Asyl-Deckmantel nach Deutschland kamen und weiterhin kommen. Die CO2-Steuer hätte man ehrlicherweise ,Flüchtlingssoli‘ nennen müssen, damit der deutschen Bevölkerung unmissverständlich klar wird, wer tatsächlich die finanzielle Bürde der Massenzuwanderung zu tragen hat. Stattdessen wurde eine Klimahysterie mithilfe von Staatsfunk und regierungstreuen Medien verbreitet, die den indoktrinierten Bürger bereits so weit gebracht hat, dass er freiwillig noch mehr Steuern zur Klimarettung abgeben möchte. Wie von der AfD schon vor Jahren prognostiziert, gehören zu den Leidtragenden dieser Ausbeutungspolitik die Leistungsträger unserer Gesellschaft.“