Zum Inhalt springen

Bundesverfassungsgericht fordert Eintragung eines dritten Geschlechts ins Geburtenregister – Poggenburg: Urteil darf nicht zu weiterem Gender-Irrsinn führen

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem heute veröffentlichten Beschluss ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Eine intersexuelle Person hatte auf das Recht geklagt, ihre weibliche Geschlechtsangabe durch ,inter/divers‘ oder ,divers´ ersetzen zu lassen. Eine Chromosomenanalyse hatte in ihrem Fall ergeben, dass weder die Zuordnung zum weiblichen noch zum männlichen Geschlecht eindeutig möglich ist. Nach dem Urteil aus Karlsruhe soll nun die Option, eine geschlechtliche Identität positiv eintragen zu lassen, ermöglicht werden.

André Poggenburg, AfD-Fraktionsvorsitzender in Sachsen-Anhalt, sagte dazu: „Zunächst ist nachvollziehbar, dass dadurch die Persönlichkeitsrechte von Menschen geschützt werden sollen, bei denen eine biologische Zuordnung zum weiblichen oder männlichen Geschlecht tatsächlich nicht möglich ist. Eine dritte Option kann nach ärztlichen Analysen durchaus seine Berechtigung haben. Dennoch warne ich eindringlich davor, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zukünftig nicht als Aushebelungsmechanismus für allerhand Gender-Klamauk missbraucht wird. Dieses Urteil darf nicht zur Blaupause für Verfechter des Gender-Mainstreamings werden, für die Unterschiede zwischen Mann und Frau unabhängig von den biologischen Fakten ohnehin nur ein ,Konstrukt‘ darstellen. Jede weitere Änderung der Personenstandsdaten im Geburtenregister in Bezug auf eine ,gefühlte oder eingebildete‘ Geschlechtszugehörigkeit lehnen wir entschieden ab. Ideologisch motivierte Auswüchse wie bei Facebook, wo mittlerweile 60 Auswahlmöglichkeiten für das eigene Geschlecht bestehen, haben auch weiterhin nichts in offiziellen Dokumenten zu suchen.“