Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dessen Richter durch Bundesrat und Bundestag bestimmt werden, hat heute die Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für verfassungsgemäß erklärt. Allein die Möglichkeit, das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzen zu können, rechtfertigt demnach die allgemeine Gebührenerhebung. Demnach müssen Bürger ungeachtet ihres Nutzungswillens oder dem Vorhandensein von Endgeräten zahlen. Grundgesetzwidrig ist allerdings die Gebührenerhebung für Zweitwohnungen. Diese verstoße gegen die Belastungsgleichheit, weshalb die Länder bis 2020 gesetzliche Neuregelungen treffen müssen. In seinem Urteil stützt sich das Gericht beständig darauf, dass bestehende Sachverhalte und Regelungen „wahrscheinlich“ oder „vorteilsgerecht“ wären. Diese abstrakten Beschreibungen genügten soweit völlig zur Anerkennung des Rundfunkbeitrages.
André Poggenburg, medienpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, sagte heute dazu: „Das Bundesverfassungsgericht rückt mit diesem Urteil die von vielen Deutschen erhoffte Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des staatlich auferlegten ‚AbGEZockes‘ in weite Ferne. Heute wurde eine große Chance vertan, wieder mehr Vertrauen in unseren Staat und die Politik zu ermöglichen. Unsere Bürger fühlen sich von oben gegängelt und müssen nun auch weiter für einen Staatsfunk zahlen, den sie oft gar nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, weil dieser leider zunehmend an Neutralität und Unabhängigkeit in der Berichterstattung verloren hat. Auch die Belastung von Unternehmen sowie des Klein- und Mittelstandes durch zigfache Beitragsberechnung bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hat auch den berechtigen Vorwurf einer ‚Steuererhebung‘ weggebügelt und dem aktuellen System der Rundfunkzwangsfinanzierung einen dauerhaften Persilschein ausgestellt. Da fällt auch das Trostpflaster, dass zumindest Zweitwohnungsbesitzer künftig keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen müssen, nicht wirklich ins Gewicht. Am heutigen Tag wurde deutlicher als je zuvor, dass die notwendige ‚Staatsferne‘ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tatsächlich eher einer guten Nachbarschaft gleicht.“