Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem gestrigen Urteil die rechtliche Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten in Städten bestätigt, solange die Luftreinhaltepläne das Prinzip der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Demnach seien auch die erheblichen Wertverluste für Dieselfahrzeuge in Kauf zu nehmen, eine finanzielle Ausgleichspflicht bestehe nicht.
Robert Farle, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt, sagte heute dazu: „Das Einverständnis zum Diesel-Fahrverbot in Städten macht den Weg frei für die rücksichtslose Enteignung von Millionen Autofahrern. Auch der deutschen Wirtschaft wird damit ein erheblicher Standortnachteil aufgebürdet, nur um illusorische Emissionsgrenzwerte zu erfüllen. Gerade die kleineren Betriebe werden durch die ungerechte Kostenlast für die Neuanschaffung von Fahrzeugen in den Ruin getrieben. In Sachsen-Anhalt sieht man an der Stadt Halle, die mit dem Bau einer Umgehungsstraße zur Schadstoffreduktion begonnen hat, dass es auch ohne Verbote geht.“
Der Vorsitzende und umweltpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, André Poggenburg, ergänzte: „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist skandalös. Mit dem Diesel-Fahrverbot sollen scheinbar grün-ideologische Klimaschutzziele zu Lasten der Bürger durchgepeitscht werden. Die Beachtung der Verhältnismäßigkeit müsste jedes Fahrverbot von vornherein ausschließen. Wir vertreten zudem die Position, dass bereits die Einführung einer ‚blauen Plakette‘ ein ausreichendes Mittel ist, welches allerdings mit Umrüstkosten von teils über 1000 Euro pro Fahrzeug nicht zu Lasten des Einzelnen gehen darf.“