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Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Zwangsmaßnahmen

Zahl der Woche: Im Land Sachsen-Anhalt beläuft sich die Zahl der Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen bereits auf mehr als 2.500. In diesen Wert noch nicht mit eingerechnet ist die Stadt Magdeburg, da diese zu den Bußgeldverfahren bisher keine Angaben übermittelt hat.

Grund für Bußgeldverfahren sind vor allem Verstöße bezüglich größerer Personenansammlungen, öffentlichen Feiern, Benutzung von Spielplätzen sowie der Nichteinhaltung des Mindestabstands und der Maskenpflicht in Gaststätten, Friseurbetrieben und in Geschäften. Die Bußgeldhöhe bewegt sich zwischen 50 und 1.000 Euro.

Obwohl es laut Bußgeldkatalog in Sachsen-Anhalt keine Strafen bei Verstößen gegen die Maskenpflicht gibt und sich auch Ministerpräsident Haseloff zumindest öffentlich dagegen ausgesprochen hat, wird bei den 2.500 Verfahren trotzdem auch die Verletzung der Maskenpflicht geahndet.

Fleißige Unternehmer mit Strafen zu drangsalieren ist eine äußerst bürgerfeindliche Politik. Statt die Bürger mit Bußgeldern zu belegen, sollte die Regierung endlich der heimischen Wirtschaft helfen und die finanziellen Verluste abmildern, fordert die AfD-Fraktion.