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BVerfG: Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist zulässig. Lizureck: Deutschland weiter auf Geisterbahnfahrt

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat heute die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Covid-19 bestätigt und damit sämtliche Klagen von Mitarbeitern aus dem Gesundheitswesen zurückgewiesen. Laut Medienberichten argumentiert das oberste Gericht, vulnerable Gruppen vor Ansteckung schützen zu wollen. Die Impfung sei aufgrund seltener schwerwiegender Nebenwirkungen für das Pflegepersonal zumutbar und biete den entsprechenden Schutz vor Infektion und schwerem Krankheitsverlauf. Karlsruhe stützt damit die Autorität des Staates.

Der Blick ins Ausland bestätigt den Sonderweg Deutschlands in der ausgerufenen Corona-Pandemie. Während in den meisten europäischen Ländern keine Maskenpflicht mehr gilt, müssen die Deutschen weiterhin im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und in Flugzeugen Masken tragen. Des Weiteren kippte die englische Regierung gestern die berufsbezogene Impfpflicht.

Frank Otto Lizureck, Abgeordneter der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, sagt dazu: „Wir bedauern das Urteil aus Karlsruhe und sehen darin eine vergebene Chance, die Geisterbahnfahrt Deutschlands in Fragen der Pandemie endlich zu beenden und wieder zur Normalität zurückzukehren. Eine Impfung, die keine sterile Immunität bietet, also nicht vor Ansteckung oder Weitergabe des Virus schützt, verfehlt ihren Zweck. Das individuelle Risiko für eine Impfung gegen Covid-19, die laut Paul-Ehrlich-Institut (PEI) starke Nebenwirkungen haben kann, muss eine individuelle Entscheidung sein.“