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CDU lehnt Obergrenze für Asylbewerber ab!

Die AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt hat einen Antrag zur Einführung eines landesweiten Melde- und Erfassungssystems für die zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Flüchtlingsunterbringung in den Kommunen eingebracht. Die Aufnahme und Versorgung von Asylbewerbern ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, bei der die Kommunen die Hauptlast tragen. Viele Kommunen haben ihre Belastungsgrenze erreicht oder sogar bereits überschritten. Daher sollten Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte ihre eigene Leistungsfähigkeit bewerten und bestimmen können. Die gemeldeten Zahlen würden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Durch die Einführung eines solchen landesweiten Melde- und Erfassungssystems würde nicht nur die Planungssicherheit erhöht, sondern auch die Kommunen vor Ort miteinbezogen.

 

Dazu sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Daniel Roi: „Mit unserem Antrag hätten wir nicht nur die Rechte und den Gestaltungsspielraum unserer Kommunen deutlich gestärkt, wir hätten dadurch implizit eine Asyl-Obergrenze für Sachsen-Anhalt sicherstellen können. Wenn die Aufnahmekapazitäten, die sich aus den Meldungen der Kommunen ergeben, erschöpft sind und durch das Meldesystem auch für alle klar ersichtlich ist, ist die Obergrenze definitiv erreicht. Dass die CDU unseren Antrag abgelehnt hat, zeigt wieder einmal deutlich, dass alle Versprechungen reine Makulatur sind. Vor der Landtagswahl hat CDU-Ministerpräsident Haseloff vehement eine Obergrenze gefordert, jetzt da die CDU dies für Sachsen-Anhalt im Landtag umsetzen könnte, verweigert sie sich. Unsere Bürger wissen, was sie davon zu halten haben.“