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CDU-Politiker konstruieren rechtsextremes Tatmotiv: Verfassungsschutz findet bei Halle-Attentäter keine Anhaltspunkte für Kontakte in die rechtsextreme Szene

AfD: Verbreitung nichtfaktenbasierter Behauptungen ist unredlich

Laut Bericht des Westdeutschen Rundfunks vom 22. Oktober 2019 konnte das Bundesamt für Verfassungsschutz bisher keinerlei Kontakte des Halle-Attentäters in die rechtsextreme Szene ermitteln. Auch für die Gerüchte über Aktivitäten von Stephan B. im NPD-Umfeld haben die Verfassungsschützer keine Anhaltspunkte gefunden. Ministerpräsident Reiner Haseloff und der CDU-Fraktionsvorsitzende Siegfried Borgwardt äußerten ungeachtet dessen in ihren Redebeiträgen zur Regierungserklärung zum Thema „Freiheit. Sicherheit. Verantwortung. Solidarität mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt“ im Landtag am 23. Oktober 2019 ungesicherte Behauptungen zum Tathintergrund von Halle, indem sie Stephan B. ein rechtsextremes Motiv und NPD-Nähe zuwiesen.

Der AfD-Fraktionschef Oliver Kirchner kritisierte die Äußerungen der CDU-Politiker: „Eine nichtfaktenbasierte Debatte zum jetzigen Zeitpunkt zu führen, halten wir als AfD-Fraktion für absurd und auch unredlich. Verlässliche Politik sieht unserer Meinung nach anders aus. Es wäre in dieser sensiblen Thematik nur angemessen, die endgültigen Ermittlungsergebnisse zunächst abzuwarten und als verantwortungsvoller Politiker zweifelhaften Mutmaßungen keinen öffentlichen Raum zu geben.“