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Corona-Krise: AfD-Fraktion fordert Wiedereröffnung der Geschäfte ab dem 14. April

Als ersten Schritt einer „Normalisierungsstrategie“ im Zuge der Corona-Pandemie fordert die AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt die Wiedereröffnung von Geschäften, Dienstleistungsbetrieben, Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben und des produzierenden Gewerbes ab dem 14. April 2020. Voraussetzung dafür ist die exakte Beachtung von Hygiene- und Desinfektionsrichtlinien sowie der Abstandsregelungen. Im engen Kontakt mit Kunden, wie etwa bei Friseuren, soll das Tragen eines Mundschutzes für beide Seiten verpflichtend sein. Personen mit Corona-Symptomen oder aus einem Risikogebiet stammende Personen sollen nicht bedient werden. Hier ist auch an das Verantwortungsbewusstsein der Betroffenen zu appellieren, ihre Mitmenschen keiner Infektionsgefahr auszusetzen. Angesichts der immens existenzbedrohenden Folgen der aktuellen Schließungsverfügungen für kleinere Geschäfte und Betriebe sieht es die AfD-Fraktion als angemessen an, eine vorsichtige Wiederaufnahme wirtschaftlicher Aktivitäten vorzunehmen.