Gesundheitsämter mehrerer Bundesländer haben Eltern schriftlich dazu aufgefordert, ihre Kinder in häuslicher Corona-Quarantäne innerhalb der Familie zu trennen (isolieren). Der Kontakt zu anderen Mitgliedern im Haushalt soll vermieden werden und für eine räumliche Trennung müsse gesorgt werden. Auch das Einnehmen gemeinsamer Mahlzeiten ist untersagt. Sollten Betroffene beispielsweise in der Region Hannover diesen Anordnungen nicht nachkommen, wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt, „das Kind zwangsweise in einer geeigneten abgeschlossenen Einrichtung abzusondern“1. Für Familien und Kinder ist die Quarantäne-Situation ohnehin sehr belastend. Kinder in solch einer Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu trennen, ist eine Form von „psychischer Gewalt“, wie der Kinderschutzpräsident Heinz Holgers erklärt.
Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6599aak.pdf