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Corona-Sonderzahlung jetzt!

Kohl: Ungleichbehandlung im Öffentlichen Dienst ist nicht hinnehmbar – Landesbedienstete dürfen nicht benachteiligt werden.

Mit dem Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung 2020) vom 25. Oktober 2020 erhalten Beschäftigte des Bundes und der Kommunen gestaffelt nach Entgeltgruppe eine Sonderzahlung. Mit dem „Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger“ erhalten auch Beamte des Bundes eine Corona-Sonderzahlung. Mit diesen Regelungen sollen zusätzliche Belastungen der Beschäftigten durch die Corona-Krise abgemildert werden und zugleich die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes erhalten bleiben. Auf eine Dringliche Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Hagen Kohl teilte der Finanzminister mit, dass keine Corona-Sonderzahlung für die Beamtinnen und Beamten des Landes Sachsen-Anhalt vorgesehen ist und die Tarifbeschäftigten des Landes auch keine Corona-Sonderzahlung erhalten sollen.

Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Hagen Kohl: „Dass die Beamten und Tarifbeschäftigten des Landes nach dem Willen der Landesregierung keine Corona-Sonderzahlung erhalten sollen, ist ein Affront für alle Beschäftigten im Landesdienst. Betroffen sind aber auch die Beamten in den Kommunen, wie beispielsweise die Kollegen in den Berufsfeuerwehren, welche, wie die Polizei, Dienst am Bürger verrichten und daher Corona-bedingt höheren Gesundheitsgefahren und Belastungen ausgesetzt sind. Diese Ungleichbehandlung von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst ist nicht hinnehmbar und gehört beseitigt. Deshalb fordere ich die Landesregierung auf, eine inhaltsgleiche besoldungsrechtliche Regelung für Beamte im Land auf den Weg zu bringen und proaktiv bei dem Tarifpartner auf der Arbeitgeberseite für eine Corona-Sonderzahlung an Tarifbeschäftigte der Länder zu werben.“

Die Antwort der Landesregierung auf die vorgenannte Dringliche Anfrage des Abgeordneten Kohl ist hier abrufbar: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d7008ald.pdf.