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Definitionsverbesserung, Berufsausbildung und Meisterpflicht für Barbierbetriebe in Sachsen-Anhalt

Seit einiger Zeit sind in Sachsen-Anhalt zahlreiche Barbiersalons entstanden, die mit alteingesessenen Friseurbetrieben konkurrieren. Bei diesen Barbiersalons ist es fraglich, ob und wie diese Geschäfte hinsichtlich der Bestimmungen und Beschränkungen durch die Handwerksordnung (HwO) kontrolliert werden. Der AfD-Antrag sieht deshalb u. a. vor, in der HwO einheitliche Eintragungsparameter für stehendes Gewerbe in Form von Barbierbetrieben vorzuschreiben. Zudem sollten nach spätestens zwei Jahren Betriebszeit dieselben Vorschriften hinsichtlich der Meisterpflicht gelten, die auch für Friseurbetriebe gelten, d. h. dass die Meisterprüfung abzulegen oder ein Friseurmeister einzustellen ist.

LT-Drs. 7/4902