Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu kreditfinanzierten Sondervermögen besagt, dass staatliche Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurückgelegt werden dürfen. Das im Jahre 2021 beschlossene Corona-Vermögen soll nach Willen der Landesregierung jedoch auch für die Folgejahre genutzt werden.
Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dr. Jan Moldenhauer: „Nach Auffassung der AfD-Fraktion ist die Zuführung von Finanzmitteln aus dem schuldenfinanzierten Corona-Sondervermögen in den Landeshaushalt für das Jahr 2024 mit dem Ziel einer Umgehung der Schuldenbremse rechtswidrig. Mit dem Ziel der Sicherstellung eines verfassungskonformen Landeshaushaltes habe ich den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst beim Landtag zur Klärung dieser Frage mit einer schriftlichen Ausarbeitung beauftragt. Damit kommen wir unserer parlamentarischen Kontrollfunktion nach. Erneut zeigt sich: Die AfD-Fraktion ist der finanzpolitische Verfassungsschutz.“