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Deponienlandschaft Roitzsch: Landesregierung spielt auf Zeit, AfD fordert Entzug der Betriebserlaubnis!

In der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt wurde am 12.01.2022 erneut über die Sicherheit und das Gefahrenpotenzial der im Ausbau befindlichen Deponie (DK II) und die beiden beantragten Deponien (DK 0 und I) der Firma Papenburg am Standort Roitzsch debattiert. Basis der öffentlichen Anhörung stellte auch ein Antrag der AfD-Fraktion zum Genehmigungsverfahren weiterer Deponiekapazitäten dar. Erfragt wurde die Position der Landesregierung zum Antrag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld auf Übernahme des Genehmigungsverfahrens durch das Landesverwaltungsamt und einem neuen Gutachten der Stadt Sandersdorf-Brehna, das „Gefahr im Verzug“ feststellte.

Das federführende Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sorgte allerdings bei allen Anwesenden für Ernüchterung, denn das Landesverwaltungsamt benötigt noch drei Monate Zeit, um das Gutachten der Stadt Sandersdorf-Brehna abschließend zu bewerten und sieht bisher offensichtlich keine Fehler im damaligen Planfeststellungsverfahren der DK II. Ebenso würden laut Ministerium keine Gefahren der Grundwasserkontamination durch die DK II oder zu ihrer Standsicherheit bestehen. Das Ministerium verwies auf die Rechtslage, dass der Landkreis die Genehmigung für Deponien der Klassen I und II zu erteilen hat und sich dabei jederzeit an alle Landesbehörden mit Bitte um Expertise und Unterstützung wenden kann. Eine Änderung der Rechtslage hält Minister Armin Willingmann (SPD) nicht für erforderlich.

Daniel Roi, umweltpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, erklärte dazu: „Das Vorgehen der Landesregierung folgt dem üblichen Schema, Zeitgewinn, noch ein weiteres Gutachten erstellen und bloß keine Entscheidungen treffen. Minister Willingmann verkauft diese Strategie zwar als Erfolgsmodell, aber aufgrund der bereits über fünf Jahre verstrichenen Zeit in der Ära der grünen Umweltministerin Dalbert, kann dies niemanden befriedigen. Die spannende Frage ist zudem, was passiert tatsächlich, wenn das von Anwohnern privat finanzierte Abpumpen des Grundwassers eingestellt wird, denn auf diese Antwort warten die Bürger bereits seit Jahren.“

Der ebenfalls angehörte Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Klaus Papenburg trumpfte mit einem dem Ausschuss unbekannten zusätzlichen Gutachten auf, dass der Landkreis Anhalt-Bitterfeld noch unter dem ehemaligen Landrat Schulze bereits 2021 in Auftrag gegeben hatte und stellte damit das Gutachten der Stadt Sandersdorf-Brehna grundsätzlich in Frage. Neben seiner berechtigten Kritik zu Falschdarstellungen der SPD-Fraktion zur Art der entsorgten Abfälle (in einer Pressemeldung war die Rede von Restmüll), behauptete er, dass von seiner DK II keinerlei Gerüche, Lärm u. a. Belästigungen gegenüber den Einwohnern entstehen.

AfD-Abgeordneter Daniel Roi nutzte die Gelegenheit, um deutlich aufzulisten, dass „die Firma Papenburg bisher mit illegalen Deponieaufbauarbeiten, massiven Staubemissionen, Verstößen gegen den Artenschutz und mangelnder Einsicht zu diesen mit Bußgeld geahndeten Vorgängen glänzte. Zudem wurde das verhängte Bußgeld nicht gezahlt! Dieses Agieren beschädigt die Glaubwürdigkeit der Firma und wirft kein gutes Licht auf den Rechtsstaat“, so Roi abschließend.

Die AfD-Fraktion wird die Tätigkeiten auf dem Deponiegelände weiter im Auge behalten und hält ihre Forderung zur Stilllegung der DK II und dem Planungsstopp weiterer Deponiekapazitäten solange aufrecht, bis wissenschaftlich, auf aktueller Datenbasis, eine klare Bewertung der Landesbehörden über die bestehende und zukünftige Gefahrenlage auf dem gesamten Deponiegelände vorliegt. Dazu gehört auch, dass die bemängelten Vorgänge aus dem Planfeststellungsverfahren vollständig und restlos aufgeklärt und vor allem die betroffenen Bürger vollumfänglich in den erneuten Begutachtungsprozess einbezogen werden! Denn ausschließlich die Anwohner müssen mit einer derartig dimensionierten Deponielandschaft vor ihrer Haustür leben.