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Deutschfeindliche Straftaten haben sich in Sachsen-Anhalt verdoppelt

Kohl: Deutschenhassern muss die volle Härte des Gesetzes treffen!

Seit dem Jahr 2019 erfolgt in der Statistik zur „Politisch motivierten Kriminalität“ (PMK) im Themenfeld Hasskriminalität auch eine Einordnung von Straftaten als „deutschfeindlich“.  Straftaten werden als deutschfeindlich bewertet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person aufgrund der tatsächlichen oder vermeintlichen deutschen Nationalität des Opfers verübt wurden.

Im Themenfeld Hasskriminalität bewegen sich deutschfeindliche Straftaten im Mittelfeld, Tendenz stark steigend. Auf Bundesebene haben sich die Fallzahlen von 2019 zu 2020 von 132 auf 222 und damit um 68,18 Prozent erhöht. In Sachsen-Anhalt haben sich die Fälle von 6 auf 12 sogar verdoppelt.

Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Hagen Kohl: „Nachdem nun endlich, wie schon lange von der AfD gefordert, Straftaten auch nach ,deutschfeindlich‘ eingeordnet werden, ist der schon längere Zeit spürbare kriminelle Deutschenhass im Land mit Zahlen belegt. Dabei ist von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen, welches dringend beleuchtet werden muss. Hier sind aufgrund aktueller Erkenntnisse Schwerpunktermittlungen in den Phänomenbereichen ,links‘ und ,ausländische Ideologie‘ zu führen.

Wer eine deutschfeindliche Straftat begeht, will alle deutschen Staatsbürger bzw. das Staatsvolk in seinen Rechten verletzen. Dieser Umstand ist zwingend strafverschärfend zu werten. Daher sind diese Täter mit nicht weniger als mit dem für das Delikt gesetzlich vorgesehenen Höchststrafmaß zu verurteilen.“