Der Begriff „Bedienstete“ umfasst die Gruppen der Besoldungsempfänger und Tarifbeschäftigten. Unter „Stellen“ sind die für Tarifbeschäftigte in den Behörden eingerichteten Arbeitsplätze zu verstehen. Die „Querschnittsverwaltung“ bearbeitet verwaltungsinterne Angelegenheiten, wie diese in den klassischen Verwaltungsbereichen wie z. B. Organisation, Personal, Recht, Haushalt und Innerer Dienst erledigen. Dieser Bereich schafft die Grundvoraussetzung dafür, dass Fachaufgaben erstellt werden können, da sie die Fachbereiche bzw. -verwaltung mit den notwendigen Ressourcen ausstatten. Fachverwaltung sind jene Bereiche, die nicht der Querschnittsverwaltung zuzurechnen sind. Behörden sind die Polizeiinspektionen, das Landeskriminalamt, die Fachhochschule Polizei·sowie die Abteilung 2 des Ministeriums für Inneres und Sport.
Die kleine Anfrage von Hagen Kohl sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d0782aak.pdf