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Durchsuchung privater elektronischer Medien von Bereitschaftspolizisten unter der CDU nimmt groteske Züge wie zu Mielkes Zeiten an!

Lehmann: Politischer Gesinnungsschnüffelei muss eine klare Absage erteilt werden!

Nach Angaben der Deutschen Polizeigewerkschaft kam es am 18. November 2020 in den Räumen der Bereitschaftspolizei in Magdeburg zu einer dienstlichen Durchsicht von privaten elektronischen Geräten von Bereitschaftspolizisten. Hierbei sollen die Bereitschaftspolizisten von Vorgesetzten unter Druck gesetzt worden sein. Zur Klärung dieses Vorgangs hatte die AfD-Fraktion im Innenausschuss und im Rechtsausschuss des Landtags eine Berichterstattung durch die Landesregierung beantragt.

Beide für den morgigen Donnerstag und Freitag angesetzten Ausschusssitzungen werden – obwohl Präsenzsitzungen unter Beachtung der Hygieneverordnung des Landtags möglich wären – als Videokonferenzen durchgeführt. Im Vorfeld beider Sitzungen haben nun Innenminister Holger Stahlknecht und Justizministerin Anne-Marie Keding Vertraulichkeit der Berichterstattung verlangt.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Mario Lehmann, erklärte dazu: „Dass Polizisten in ihrer Privatsphäre ohne guten Grund überwacht und kontrolliert werden, ist nicht nur ein Misstrauensvotum gegen die Polizei durch ihre eigene Führung, sondern auch ein Skandal erster Ordnung. Wer offenbar ohne richterliche Anordnung private Smartphones und Laptops von Polizisten dienstlich durchsuchen lässt, sollte in aller Öffentlichkeit zu diesem unerhörten Vorgehen stehen.

Die heutige Gesinnungsschnüffelei unter CDU-Verantwortung unterscheidet sich in nichts mehr von der Jagd nach Klassenstandpunktsabweichlern unter Ulbricht, Honecker und Mielke-Konsorten zu meiner Jugendzeit in der DDR und nimmt immer groteskere Züge an. Der Bogen ist längst überspannt. Wer rechtswidrig Handys durchsucht, um politische Gesinnungen auszuschnüffeln, der kann das auch in der Öffentlichkeit vertreten und braucht dazu kein vertrauliches Hinterzimmer, wenn hier die AfD-Fraktion anfragt und ansetzt. Den Beamten kann man nur raten, sich gegen solche Schnüffelauswüchse juristisch zur Wehr zu setzen.“