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Effektive Abschiebungen gewährleisten – keine Wiedereinreise von Abgeschobenen

Indem Einreiseverbote im Regelfall nach § 11 Aufenthaltsgesetz auf 5 Jahre und nur in Ausnahmefällen auf 10 bzw. 20 Jahre befristet werden können, wird jede Abschiebung unerwünschter Ausländer zur Farce und die deutschen Außengrenzen zur Drehtür. Das Aufenthaltsgesetz hat dadurch keine Handhabe mehr, unberechtigte Zuwanderung nachhaltig zu verhindern. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, gegenüber den Gesetzgebungsorganen der Bundesrepublik Deutschland darauf hinzuwirken, die derzeit gültigen Befristungen von Wiedereinreisesperren für abgeschobene und zurückgewiesene Ausländer entfallen zu lassen und diese durch unbefristete Wiedereinreise- und Aufenthaltsverbote zu ersetzen. Ferner ist gegenüber den Organen der Europäischen Union auf eine Streichung der Befristung von Einreiseverboten in Artikel 11 Absatz 2 der Richtlinie 2008/115/EG zu drängen.

Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (Drs. 8/5021)