In der Fördermittelrichtlinie zur Eigenkapitalhilfeförderung (EKH) heißt es, dass sie zur Begründung und Erhaltung der eigenen beruflichen Existenz der geförderten natürlichen Person ausgereicht werden. Zudem werden vertraglich festgelegt: Förderzweck, Förderhöhe mit Maximalbetrag sowie der Ausschluss der Übertragung der Mittel auf andere. Die mittleren Laufzeiten betragen 20 Jahre. Bei vorzeitiger Beendigung dieser beruflichen Existenz sind die noch offenen Fördermittel und die vergünstigten Zinsen an das Förderinstitut (KfW) zurückzuzahlen.
Die Kleine Anfrage von Lydia Funke sowie die Antworten der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d6306aak.pdf